Musikrechte lizenzieren 

Gastblogger 04.04.2025
Julian Angel Gastblogger

Musik ist ja nicht wirklich greifbar. Einen Ton kannst Du nicht verkaufen. Ein Medium, auf dem sich ein Ton befindet, hingegen schon. Bei allem, was nicht in die Hand genommen werden kann, sprechen wir von „Rechten“. Und diese Rechte gehören jemandem, können eingeräumt, übertragen und in den USA sogar verkauft werden.
Soweit so schön.

Hier der Disclaimer: Der Autor (das bin ich) ist kein Rechtsanwalt und gibt hier keinerlei Rechtsberatung. Befrage Ärzte oder Apotheker. Vielmehr hat der Autor jedoch täglich mit Musikrechten zu tun, nämlich dann, wenn er Fernsehsendern und Filmproduktionsfirmen die Rechte einräumt, seine Musik in ihren Produktionen zu verwenden. Ein Buch hat er auch dazu geschrieben. Okay, das sollte genügen. Schluss mit der dritten Person. 

Fangen wir damit an, welche Rechte überhaupt an Deiner Musik existieren. 
Du schreibst einen Song, und ja, Du hast es bestimmt schon überall gehört, in diesem Moment wirst Du auch schon zum Urheber Deines Liedes. Vorausgesetzt, Du hast ihn wirklich selbst frei erfunden. Folglich gehören Dir damit auch die berühmten Urheberrechte an Deinem Song.  

Bisher schwirrt die Idee aber nur in Deinem Kopf herum und Du kannst sie bestenfalls jemandem vorsingen. Um Dein Werk aber für die Ewigkeit festzuhalten, musst Du es aufnehmen. Es entsteht dann also eine Aufnahme mit Deinem Song: man hört, was Du gespielt, gesungen und produziert hast. Voilà, die Rechte an der Aufnahme, meistens als „Masterrechte“ bezeichnet. Und wenn Du diese Aufnahme komplett alleine angefertigt hast, gehören Dir die Masterrechte ganz alleine.  

Diese beiden Rechte sind die, um die es geht, wenn Du Deine Musik für einen Film, eine Fernsehsendung, einen Werbespot oder ein Computerspiel hergeben willst.  

Vielleicht gelingt Dir so etwas auch komplett im Alleingang, womöglich brauchst Du aber auch ein paar Helfer dazu. Wir gehen einmal von letzterem aus, nicht weil ich Dich nicht für fähig halte, sondern damit Du das Thema noch besser und vollumfänglich begreifen kannst.  

Schauen wir uns einmal genauer an, wer noch an den Urheberrechten sowie an den Masterrechten beteiligt sein kann, bevor wir uns in die Praxis stürzen.   

Beteiligte an den Urheberrechten  

Ganz klar, an den Urheberrechten sind alle beteiligt, die an der Komposition Deines Songs mitgewirkt haben. In den wohl meisten Fällen geben Urheber, also die Komponisten und Textdichter, ihre Musikstücke einem Musikverlag. Schön, wenn Du einen engagierten Verlag findest, der Deinen Song aktiv bei Fernsehsendern, Produktionsfirmen, Werbeagenturen und Spieleherstellern bewirbt. Es gibt solche Verlage, die genau darauf spezialisiert sind. Sie nennen sich dann in der Regel „Music Library“ oder „Music Boutique“.  

Als Anerkennung für seine Leistungen, räumst Du Deinem Verlag die Verlagsrechte an Deinem Song ein. Der Verlag wird also künftig, wenn Dein Song durch seine Bemühungen öffentlich „läuft“, von der GEMA den Verlagsanteil der Tantiemen erhalten, welche die GEMA zum Beispiel von den Fernsehsendern kassiert hat. Der Anteil des Verlages beläuft sich bei der GEMA auf 33,3% der ausgezahlten Tantiemen. Die übrigen 66,6% bekommst Du oder teilst sie Dir mit anderen Urhebern auf, wenn sie an Deinem Song als Komponisten oder Textdichtern mitgewirkt haben.  

In den USA werden die Urheber- und Verlagsanteile übrigens 50:50 geteilt. Das kann insofern für Dich interessant sein, da die USA einen sehr großen Nährboden für Musiklizenzierungen bereitstellen. 

Beteiligte an den Masterrechten  

An einer fertigen Musikaufnahme Deines Songs sind all jene mitbeteiligt, die an der Aufnahme und Produktion mitgewirkt haben: Du, die Produzenten, Tontechniker und auch mögliche Studiomusiker. Produzenten, Techniker und Studiomusiker bezahlst Du in der Regel mit einer einmaligen Gage und lässt Dir dabei – vertraglich! – ihre Leistungsschutzrechte übertragen. Du musst sie dann, wenn Deine Aufnahme Geld einspielt, nicht mehr daran beteiligen (selbstverständlich darfst Du Dich auch anders mit ihnen einigen). Stattdessen erhalten Produzenten, Techniker und Studiomusiker dann von der GVL ein „Zubrot“, wenn Dein Song weiter verwertet wird. Doch das ist eine Wissenschaft für sich.  

Im Normalfall holst Du Dir eine Plattenfirma mit ins Boot, damit diese die fertige Aufnahme Deines Songs in die Welt hinaus schickt, damit sie Geld verdienen kann. Sei es auf Tonträgern, per Download, per Stream oder eben in Film oder Fernsehen.  

Damit die Plattenfirma all das für Dich tun darf, musst Du ihr die Genehmigung dazu erteilen, indem Du ihr die Rechte an Deiner Aufnahme, also die Masterrechte, einräumst.  

Wenn es nun der Plattenfirma gelingt, Deinen Song zum Beispiel in einem Film unterzubringen, erteilt sie der Produktionsfirma eine Lizenz. Man nennt sie „Masterlizenz“. Und die kostet Geld. Je nach Deiner Bekanntheit kann es sich dabei um ein paar Hundert Euro handeln oder auch um sechsstellige Beträge.  

Das Geld, das die Plattenfirma dafür einnimmt, teilt sie gleichermaßen 50:50 mit Dir. Das ist jedenfalls der internationale Industriestandard.   

Fazit  

Jetzt, da ein Musikverlag das Sagen über Deine Komposition hat und die Plattenfirma über Deine Aufnahmen bestimmen kann, müssen sich all jene, die Deine Musik nutzen wollen sowohl vom Verlag als auch von der Plattenfirma eine Genehmigung dazu einholen:
  

Vom Verlag, um die Komposition zu nutzen.
Von der Plattenfirma, um die Aufnahme davon zu verwenden.
  

Merke Dir das. Bitte. Dringend.  

Was, wenn Du aber weder Verlag noch Plattenfirma hast? Dann herrschst Du ganz alleine über Deine Komposition und über ihre Aufnahme. Du bist somit Urheber, Verlag und Plattenfirma in einem und kannst sämtliche Lizenzen eigenhändig gewähren, sowohl für die Nutzung der Komposition als auch für die Verwendung der Masteraufnahme. Ich halte es aber für wichtig, dass Du Dir dabei Deiner unterschiedlichen Rollen als Verlag auf der einen Seite und als Plattenfirma auf der anderen bewusst bist, denn nur so verstehst Du wirklich, wie dieses Geschäft läuft.   

Zwei Einkommensströme  

Wenn Deine Musik einmal in einem, sagen wir, Fernsehfilm platziert worden ist, wirst Du zweimal Geld bekommen:  

Einmal die Masterlizenz (die bekommst Du sofort von der Produktionsfirma gezahlt), und dann noch in Form von Tantiemen, wenn der Film mit Deiner Musik im Fernsehen gesendet wird. Das wird sich etwas länger hinziehen, da die Tantiemen zunächst von der GEMA kassiert werden müssen, ehe sie dann gemäß ihrem Ausschüttungsplan an Dich ausbezahlt werden.  

Wie kannst Du Deinen Song platzieren?  

Der direkte Weg in Filme und größere Fernsehproduktionen erfolgt über sogenannte Music Supervisors. Diese sind entweder bei den Produktionsfirmen und Sendern direkt angestellt oder handeln als Freiberufler in deren Auftrag. Ihre Aufgabe ist es, die passende Musik zu finden und, wie man so schön sagt, die Rechte daran zu klären. Sprich, die notwendigen Lizenzen einzuholen.  

Bei kleineren Fernsehproduktionen sind es die Musikeditoren oder gleich die Mitarbeiter im Schneideraum, die sich um die Musik kümmern, bei low-budget Indiefilmen sind meistens die Regisseure Deine Ansprechpartner.  

Klingt alles ganz nett, wären diese Menschen nicht so schwer zu finden und noch schwerer zu überzeugen. Über 100 Musikzusendungen bekommen sie jeden Tag zugeschickt, da ist die Chance unterzugehen leider recht groß. Gibt es Alternativen? Ja.   

Music Library / Music Boutique  

Von denen hast Du weiter oben schon gelesen. Sie vereinen die Tätigkeit von Musikverlag und Plattenfirma und dienen somit als alleiniger Ansprechpartner für mögliche Musiknutzer. Das beschleunigt den Lizenzierungsprozess ungemein.  

An diese Libraries oder Boutiquen kannst Du Dich wenden und sie bitten, Deinen Song – oder mehrere – in ihr Programm aufzunehmen und anzubieten. Dafür gewährst Du ihnen sowohl den Verlagsanteil an Deiner Komposition sowie die üblichen 50% an den Masterlizenzen.  

Achte bitte bei richtigen „gesungenen“ Songs darauf, dass Du der Library sämtliche Rechte nur auf nicht-exklusiver Basis einräumst, so dass Du weiterhin das Recht hast, Deine Songs selbst zu veröffentlichen, live aufzuführen oder auch selbst in Filmen zu platzieren, ohne dass die Library daran mitverdient.  

Falls Du Dich entscheidest, funktionelle rein instrumentale Hintergrundmusik zu machen, sind exklusive Verträge mit den Libraries in Ordnung, inzwischen fast sogar schon Standard.    

Sync Agent  

Ein Sync Agent ist jemand, der für Dich auf die Suche geht, Deinen Song in Filmen, im Fernsehen, in Werbespots und Computerspielen zu platzieren. Das Wort „Sync“ kommt hier von „synchronisieren“, ein Begriff, der in der Branche gerne verwendet wird. Gemeint ist das in-Einklang-bringen von Musik und bewegten Bildern.  

Der Sync Agent wird sich überwiegend um Gelegenheiten für Dich und Deinen Song bemühen, die vernünftige Masterlizenzen abwerfen. Dafür wird er eine Beteiligung an den Einnahmen verlangen, die von einer üblichen Agenten- oder Managerbeteiligung von rund 20% hinreichen kann bis zu den 50%, die eine Plattenfirma oder Library für die Vergabe der Masterrechte bekommen würde.  

Jetzt hast Du die Grundlagen der Lizenzierung von Musik kennengelernt. Das Thema ist eine der wenigen Konstanten im Musikgeschäft geblieben und wird auch von den großen Plattenfirmen wieder zunehmend verstärkt betrieben. Hier ist eben noch gutes Geld verdient.  

 

Viele Grüße,
Julian Angel
vom Magazin musicbizmadness

 


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