2.1 Angebote des Lieferanten sind für uns verbindlich und kostenlos.
2.2 Bestellungen – auch mündlich oder telefonisch erteilte – sind für uns erst verbindlich, wenn wir sie schriftlich erteilt haben.
2.3 Die durch Datenverarbeitungsanlagen ausgedruckte Geschäftspost (z.B. Bestellungen, Rechnungen) ist auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich.
2.4 Im Einzelfall von uns vorgegebene Zeichnungen sowie Toleranzangaben sind verbindlich. Mit Annahme der Bestellung erkennt der Lieferant an, dass er sich durch Einsicht in die Bestellunterlagen über Art der Ausführung und Umfang der Leistung unterrichtet hat. An offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler in von uns vorgelegten Unterlagen und Zeichnungen sind wir nicht gebunden. Der Lieferant ist verpflichtet, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, damit unsere Bestellung berichtigt und erneuert werden kann. Das gilt auch bei fehlenden Unterlagen.
2.5 Bestellungen sind uns innerhalb von einer Woche ab Bestellung zu bestätigen, sofern mit dem Lieferant keine gesonderte Absprache getroffen wurde, sonst sind wir zum Widerruf berechtigt.
2.6 Abweichungen von unserer Bestellung in Quantität und Qualität und sonstige Änderungen gelten erst als vereinbart, wenn wir sie bestätigt haben.
2.7 Produziert und/oder liefert der Lieferant nach vorgegebenen Plänen, Mustern, Zeichnungen etc., ist der Lieferant in eigener Verantwortlichkeit zur Überprüfung verpflichtet, ob die unserer Bestellung zugrunde liegenden technischen Spezifikationen dem Stand der Unterlagen entspricht, die beim Lieferanten vorliegen (Abgleich des Plandatums bzw. der Zeichnungsversion). Ferner ist der Lieferant zur Prüfung verpflichtet, ob die von ihm gelieferten Waren auch bezogen auf deren vorgesehene Nutzung durch uns oder durch unseren Endkunden den jeweils gültigen neuesten Vorschriften und Bestimmungen, z.B. nach DIN oder einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, Umweltvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Der Lieferant ist verpflichtet, die für die zu liefernden Produkte geltenden Sicherheitsdatenblätter spätestens 8 Werktage nach Eingang unserer Bestellung zu übergeben. Der Lieferant stellt uns von allen Regressforderungen Dritter für den Fall frei, dass uns die Sicherheitsdatenblätter nicht oder verspätet geliefert werden.
Wir sind nicht verpflichtet, Warenlieferungen anzunehmen, die nicht unserer Bestellung auch hinsichtlich des vorgegebenen Zeichnungsdatums bzw. spezifischer Produktanforderungen entsprechen. Sofern von uns Material zur Verarbeitung beigestellt wird, ist dieses im Vorfeld vom Lieferanten entsprechend zu prüfen.